Stand: September 2024
1.1. Die Firma erbringt Lieferungen von Produkten (einschließlich Software) und Leistungen zu den nachstehenden Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma ausdrücklich bestätigt wurden.
1.2. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt erst mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
1.3. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
1.4. Spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform einschließlich Unterzeichnung.
2.1. Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, frei Verladestelle ausschließlich Verpackung, Versand, Transportversicherung und Schulung. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet. Nicht enthalten sind bauseitige Leistungen wie die Montage und Inbetriebnahme. Bei Preis und Kostenerhöhungen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin ist die Firma berechtigt, eine angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
3.1. An Standardprogrammen erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht entsprechend den jeweils geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Die Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige an die Firma.
3.2. Bei Datenträgern mit mehreren Programmen wird der Kunde nur die für ihn freigegebenen Programme oder Module nutzen. Er wird auch alle sonstigen auf Programmträgern oder Begleitmaterial vorgesehenen Nutzungsbedingungen respektieren.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Firma schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der Firma geliefertes Produkt erhält. Die Firma ist berechtigt, die Rechtsverteidigung des Kunden auf eigene Kosten zu übernehmen.
3.4. Hat der Kunde das von der Firma gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder hat die Firma aufgrund von Anweisungen des Käufers das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Käufer verpflichtet, die Firma gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und von solchen Ansprüchen freizustellen.
4.1. Rechnungen für "Software as a Service"-Leistungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum und im Voraus für den in der Rechnung genannten Leistungszeitraum fällig. Die Firma behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
4.2. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB berechnet werden. Darüberhinausgehende Ansprüche sind vorbehalten.
4.3. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen der Firma gegenüber dem Kunden sofort fällig.
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, den vollen Betrag für bestellte, körperliche Ware unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags zu zahlen. Die Bearbeitung der Bestellung und Lieferung der Ware erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
5.1. Von der Firma genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Lieferung von Produkten, Lizenzen und Dienstleistungen, die dem Kunden ausschließlich im Wege des Downloads zur Verfügung gestellt werden, ist kostenfrei. Die Versandkosten für körperliche Lieferungen trägt der Kunde. Diese Kosten werden im Rahmen des Bestellvorganges im Einzelnen dargestellt, so dass der Kunde hiervon Kenntnis nehmen kann.
5.2. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von der Firma nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von Lieferanten der Firma oder deren Unterlieferanten.
5.3. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
5.4. Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die die Firma für die Aus- und Einfuhr benötigt.
5.5. Bei Annahmeverzug kann die Firma Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages je angefangenen Kalendermonat verlangen.
6.1. Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Hardware, Software inklusive Datenträger, Dokumentation) sind Eigentum der Firma. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der Firma genutzt werden. Sie sind pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit am Sitz der Firma herauszugeben. Bei kostenlosen Testinstallationen und Demonstrationsversionen haftet die Firma nur für Vorsatz. Auf Demonstrationsversionen enthaltene technische Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder umgangen werden.
7.1. Die Installation durch die Firma erfolgt nur aufgrund gesonderter, vergütungspflichtiger Vereinbarungen.
7.2. Der Kunde hat die für die Installation erforderlichen Bedingungen, einschließlich Arbeitsraum, zur Verfügung zu stellen.
8.1. Soweit die Firma Produkte auftragsgemäß installiert, wird der Kunde sie unverzüglich testen. Die Firma kann verlangen, dass der Kunde eine Übernahmeerklärung abgibt, wenn das Produkt im Wesentlichen funktioniert. Soweit die Firma mit der Installation nicht beauftragt ist, geht die Gefahr mit Auslieferung ab Lager der Firma auf den Kunden über.
9.1. Dienstleistungen werden, soweit ein Festpreis nicht explizit vereinbart wurde, nach der bei der Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
9.2. Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
9.3. Auskünfte sind nur verbindlich, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt wurden.
10.1. Die Firma behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich die Firma das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Firma in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
10.2. Die Firma ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
10.3. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die Firma zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die Firma ab. Die Firma nimmt die Abtretung an.
10.4. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an die Firma ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Firma hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Die Firma ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
10.5. Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der Firma gelieferten Waren erfolgt für die Firma. Die Firma erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
10.6. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die Firma Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
10.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Firma berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherte Forderung verjährt ist.
10.8. Bei einem Rücknahmerecht der Firma gemäß §10 Abs. 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Firma den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit – auch ohne vorherige Anmeldung – zu gestatten.
10.9. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder die Geltendmachung eines Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.10.Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden soweit freigegeben, wie der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.
Soweit in dieser Datenschutzerklärung keine anderen Angaben gemacht werden, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichte11.1. Mängel sind durch den Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden.
11.2. Die Firma behält sich vor, mangelhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
11.3. Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen. Sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die Firma kann nach Eingang dieser Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben, oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die die Behebung des Fehlers erlauben. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht.
11.4. Solange die Firma die vorstehend beschriebenen Maßnahmen zur Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware ergreift, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
11.5. Jegliche Gewährleistung für Produkte, die vom Kunden entgegen der Spezifikation der Firma geändert oder benutzt wurden, entfällt.
n oder für die Zwecke, zu denen die Daten erhoben wurden, erforderlich ist.
Danach löschen wir die Daten unverzüglich, es sei denn, wir benötigen die Daten noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist zu Beweiszwecken für zivilrechtliche Ansprüche oder wegen gesetzlicher Aufbewahrungspflichten. Auch danach müssen wir Ihre Daten ggf. noch aus buchhalterischen Gründen speichern. Wir sind dazu wegen gesetzlicher Dokumentationspflichten verpflichtet, die sich aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem Kreditwesengesetz, dem Geldwäschegesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz ergeben können. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung von Unterlagen betragen zwei bis zehn Jahre. In solchen Fällen werden die Daten in der Verarbeitung eingeschränkt, sodass sie nicht mehr für weitere Zwecke verarbeitet werden.
Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung zu Zwecken der Erfüllung von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten ist Art. 6 Abs. 1 lit.c) DSGVO. Sofern wir Ihre Daten zur Sicherstellung berechtigter Interessen speichern, lautet die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
12.1. Die Firma haftet für jede fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten), insbesondere von Pflichten, bei deren Verletzung der Vertragszweck gefährdet würde, wesentliche Rechte des Kunden oder wesentliche Pflichten der Firma ausgehöhlt würden und von Pflichten, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst möglich wird.
12.2. Im Übrigen haftet die Firma lediglich für ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Firma, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für sämtliche Fälle von Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, deliktischen Ansprüchen sowie des Verschuldens bei Vertragsabschluss.
12.3. Die Haftung der Firma auf Schadenersatz ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn die Firma haftet wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Kardinalpflichten.
12.4. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn die Firma nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstiger Produzentenhaftung haftet. Sie gelten weiter nicht bei einer Haftung, die auf einer der Firma übernommenen Garantie beruht, sowie bei einer Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten weiterhin nicht, soweit die Firma Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießt.
Kunden und Bestelldaten werden durch die Firma vertraulich behandelt und nur in dem Umfang gespeichert, verarbeitet, genutzt und an Dritte weitergegeben, wie dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich ist. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden befolgt.
14.1. Diese Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bedingungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommt.
14.2. Änderungen dieser Bedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform.
14.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UNCITRAL-Übereinkommen über internationale Warenverträge vom 11.04.1980 sowie die Anwendung des "Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen" (EKG) und des "Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen" sind ausdrücklich ausgeschlossen.
14.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland besitzt. Die deutsche Fassung dieser Vereinbarung ist für die Auslegung verbindlich.
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