Version: 2.0
Stand: 27.02.2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der BlueID GmbH, Schellingstraße 109a, 80798 München (nachfolgend „Firma“ genannt) angebotenen Tarife der BlueID Access Plattform, einschließlich der Free-, Smart-, Professional- und Integrator-Tarife. Ein gesonderter Rahmenvertrag (MSA) wird nur erstellt, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht oder der gewählte Tarif besondere Individualvereinbarungen erfordert.
1.2 Ein Vertrag (Auftrag) mit dem Kunden kommt durch die Annahme dieser AGB im Bestellprozess oder durch Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Firma zustande. Ein separater schriftlicher Vertrag ist nur für die Professional-, Integrator- und Individual-Tarife erforderlich, sofern der Kunde individuelle Anpassungen wünscht.
1.3 Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden.
1.4 Spezielle Produktbeschreibungen und Projektziele bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei die Übermittlung per E-Mail ausreichend ist, sofern die Vereinbarung klar und nachvollziehbar dokumentiert ist.
2.1 Die Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, frei Verladestelle ausschließlich Verpackung, Versand, Transportversicherung und Schulung. Maßgebend sind die im Bestellprozess ausgewiesenen Listenpreise der jeweiligen Tarife zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind bauseitige Leistungen wie die Montage und Inbetriebnahme. Bei Preis- und Kostenerhöhungen seitens der Lieferanten zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ist die Firma berechtigt, eine angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
2.2 Die Tarife der BlueID Access Plattform gliedern sich wie folgt:
2.3 Alle Preise für Software-as-a-Service (SaaS) werden im Voraus für den jeweils vereinbarten Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.
2.4 Hardwarepreise werden separat ausgewiesen und sind im Voraus zu entrichten. Die Bearbeitung der Bestellung und Lieferung der Ware erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
2.5 Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen.
3.1 An Standardprogrammen erwirbt der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht entsprechend den jeweils geltenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Die Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige an die Firma.
3.2 Die Nutzung der BlueID Access Plattform erfolgt gemäß dem gewählten Tarif:
Free-Tarif:
Smart-Tarif:
Professional- und Integrator-Tarif:
3.3 Der Kunde darf die Software und Plattform nur für den vereinbarten Zweck nutzen. Eine Weiterveräußerung, Vermietung oder unbefugte Nutzung für Dritte ist nicht gestattet, außer dies ist im gewählten Tarif ausdrücklich vorgesehen.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Firma schriftlich zu unterrichten, falls er Kenntnis einer Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von der Firma geliefertes Produkt erhält. Die Firma ist berechtigt, die Rechtsverteidigung des Kunden auf eigene Kosten zu übernehmen.
3.5 Hat der Kunde das von der Firma gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder hat die Firma aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Kunde verpflichtet, die Firma gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechts zu verteidigen und von solchen Ansprüchen freizustellen.
3.6 Die Nutzung unseres SDK/API erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Die Firma übernimmt keinerlei Haftung oder Supportverpflichtungen für Apps, die vom Kunden oder von Drittanbietern (z. B. Smart Building Integratoren) entwickelt oder bereitgestellt werden. Die Verantwortung der Firma beschränkt sich ausschließlich auf die Bereitstellung der Schnittstellen gemäß den technischen Spezifikationen.
3.7 Die detaillierte Leistungsbeschreibung der einzelnen Tarife kann der jeweils aktuellen Leistungsübersicht entnommen werden, die unter https://www.blue-id.com/de/preise abrufbar ist oder dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses bereitgestellt wird.
4.1 Rechnungen für Software-as-a-Service (SaaS)-Leistungen werden im Voraus für den in der Rechnung genannten Leistungszeitraum fällig. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem gewählten Tarif:
4.2 Die Firma behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen oder Forderungen jederzeit fällig zu stellen.
4.3 Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist im Bestellprozess oder auf der Rechnung ausgewiesen ist.
4.4 Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 Abs. 1 BGB berechnet werden. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.5 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
4.6 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden alle offenen Forderungen der Firma gegenüber dem Kunden sofort fällig.
4.7 Der Kunde verpflichtet sich, den vollen Betrag für bestellte, körperliche Ware unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrags zu zahlen. Die Bearbeitung der Bestellung und Lieferung der Ware erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.
4.8 Preisänderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen, sofern die Erhöhung mehr als 5 % des zuletzt vereinbarten Preises beträgt.
5.1 Von der Firma genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Die Lieferung von Software und Lizenzen erfolgt digital, während Hardwareprodukte gesondert versandt werden.
5.2 Die Lieferung von Software erfolgt kostenfrei im Wege des Downloads. Für körperliche Lieferungen, einschließlich NFC-Transpondern und BlueID-fähiger Hardware, trägt der Kunde die Versandkosten, sofern im Bestellprozess nicht anders ausgewiesen.
5.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von der Firma nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung von Lieferanten der Firma oder deren Unterlieferanten.
5.4 Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
5.5 Bei Lieferungen ins Ausland hat der Kunde alle Nachweise beizubringen, die die Firma für die Aus- und Einfuhr benötigt.
5.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Versanddienstleister übergeben wurde.
5.7 Bei Annahmeverzug kann die Firma Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages je angefangenen Kalendermonat verlangen.
6.1 Für Testzwecke gelieferte Gegenstände (Hardware, Software einschließlich Datenträger und Dokumentation) sind Eigentum der Firma. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit der Firma genutzt werden.
6.2 Die Nutzung von kostenlosen Testversionen oder Demonstrationsinstallationen unterliegt den folgenden Bedingungen:
6.3 Der Kunde verpflichtet sich, Testgeräte pfleglich zu behandeln und auf Verlangen jederzeit an die Firma zurückzugeben.
6.4 Die Firma haftet für kostenlose Testinstallationen und Demonstrationsversionen nur im Falle von Vorsatz. Technische Nutzungsbeschränkungen dürfen nicht ausgeschaltet oder umgangen werden.
7.1 Eine Beauftragung zur Installation kann in jedem Tarif erfolgen, bedarf jedoch eines gesonderten Angebots der Firma. Die Firma ist berechtigt, die Installation durch einen qualifizierten Fachpartner durchführen zu lassen.
7.2 Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich bei gesonderter Beauftragung einer Installation durch die Firma:
7.3 Nach Abschluss der durch die Firma oder einen von ihr beauftragten Fachpartner durchgeführten Installation ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine Begehung durchzuführen und ein Abnahmeprotokoll zu erstellen.
7.4 Nachträgliche Anpassungen oder Änderungen an der Installation, die auf Kundenwunsch erfolgen, werden gesondert berechnet.
8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Versanddienstleister übergeben wurde.
8.2 Wird die Installation durch die Firma oder einen von ihr beauftragten Fachpartner durchgeführt, bleibt die Gefahr bis zur Abnahme gemäß § 7.3 bei der Firma.
8.3 Nimmt der Kunde die Installation selbst vor, erfolgt der Gefahrenübergang mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten.
8.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts auf den Kunden über.
9.1 Dienstleistungen werden, soweit ein Festpreis nicht explizit vereinbart wurde, gemäß dem im Angebot der Firma ausgewiesenen Preis berechnet. Dies gilt für alle Tarife, einschließlich des Free- und Smart-Tiers, sofern der Kunde zusätzliche Dienstleistungen beauftragt.
9.2 Auftragsänderungen, die nach der Beauftragung erfolgen, führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
9.3 Dienstleistungen umfassen insbesondere:
9.4 Die Firma ist berechtigt, Dienstleistungen durch qualifizierte Fachpartner durchführen zu lassen.
9.5 Auskünfte, die im Rahmen der Dienstleistungen erteilt werden, sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Firma schriftlich bestätigt wurden.
9.6 Nach Abschluss einer beauftragten Dienstleistung ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt keine Rüge innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Dienstleistung, gilt die Leistung als abgenommen.
10.1 Die Firma behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
10.2 Ist der Kunde Vollkaufmann, so behält sich die Firma das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor; das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Firma in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
10.3 Die Firma ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Falle eines Zahlungsverzugs zu verwerten und sich unter Anrechnung auf offene Forderungen aus dem Verkaufserlös zu befriedigen.
10.4 Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für die Firma zu verwahren und auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an die Firma ab. Die Firma nimmt die Abtretung an.
10.5 Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an die Firma ab. Er ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen der Firma hat er die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. Die Firma ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offenzulegen.
10.6 Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von der Firma gelieferten Waren erfolgt für die Firma. Die Firma erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware.
10.7 Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt die Firma Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
10.8 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist die Firma berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherte Forderung verjährt ist.
10.9 Bei einem Rücknahmerecht der Firma gemäß § 10.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeitern der Firma den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit – auch ohne vorherige Anmeldung – zu gestatten.
10.10 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder die Geltendmachung eines Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
10.11 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden soweit freigegeben, wie der Sicherungswert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
11.1 Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel, die innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gemeldet werden.
11.2 Die Firma behält sich vor, mangelhafte Ware nachzubessern oder umzutauschen. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
11.3 Nachbesserungsverlangen sind schriftlich zu stellen und müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. Die Firma kann nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder geeignete Maßnahmen zur Mängelbeseitigung ergreifen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Software-Updates oder den Austausch von Hardware.
11.4 Solange die Firma die beschriebenen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung durchführt, hat der Kunde nicht das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung vorliegt.
11.5 Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Ware oder Software entgegen den Vorgaben der Dokumentation nutzt, unbefugt verändert oder unsachgemäß installiert.
11.6 Für Dienstleistungen, einschließlich Installationen, gilt die Gewährleistung nur, wenn die Leistung durch die Firma oder einen von ihr beauftragten Fachpartner erbracht wurde. Selbst durchgeführte Installationen des Kunden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit Schäden unmittelbar durch den Installationsprozess entstanden sind. Die Gewährleistung für das Produkt selbst bleibt unberührt, sofern es ordnungsgemäß eingebaut wurde und unabhängig vom Installationsprozess nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der Kunde ist in jedem Fall weiterhin verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese unverzüglich der Firma anzuzeigen.
11.7 Die Gewährleistung für Hardwareprodukte beträgt zwölf (12) Monate ab Lieferung, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgeschrieben ist.
12.1 Die Firma haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
12.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Firma nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.3 Die Haftung der Firma für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
12.4 Die Firma haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Installation, einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder dem Einsatz der Produkte außerhalb der in der jeweiligen Dokumentation, dem Datenblatt oder der Bedienungsanleitung vorgesehenen Bedingungen resultieren. Die Haftung für das Produkt selbst bleibt unberührt, sofern der Mangel unabhängig vom Installationsprozess, der Nutzung oder dem Einsatzort besteht.
12.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.6 Soweit die Haftung der Firma ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
13.1 Die Firma verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
13.2 Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben, gespeichert und verarbeitet, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrags, zur Bereitstellung der gebuchten Tarife sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
13.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die für die Abwicklung des Vertrags notwendigen personenbezogenen Daten elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist (z. B. Versanddienstleister, Installationspartner) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
13.4 Die Firma verarbeitet Kundendaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der BlueID Access Plattform stehen, ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Dies umfasst auch technische Daten wie Zugriffsprotokolle, Statusmeldungen und Konfigurationsdaten der Schlösser, sofern dies für den Betrieb der Plattform notwendig ist.
13.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle personenbezogenen Daten des Kunden gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Daten, die in regelmäßigen System- oder Datenbank-Backups enthalten sind, werden im Rahmen des üblichen Backup-Zyklus automatisch gelöscht. Diese Backups dienen ausschließlich der Systemwiederherstellung und sind während der Aufbewahrungsfrist nicht aktiv zugänglich.
13.6 Der Kunde hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von der Firma gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen sowie der Verarbeitung zu widersprechen.
13.7 Weitere Details zur Datenverarbeitung und den Rechten des Kunden sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter [https://www.blue-id.com/de/rechtliches/datenschutzerklarung] abrufbar ist.
13.8 Datenbank-Backups werden ausschließlich zur Gewährleistung der Systemintegrität und der Datensicherheit erstellt. Diese Backups werden für einen definierten Zeitraum aufbewahrt und im Rahmen des regelmäßigen Backup-Zyklus automatisch gelöscht. Während der Aufbewahrungsfrist sind die Daten in den Backups nicht aktiv zugänglich und unterliegen denselben Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen wie die operativen Daten.
14.1 Die Support- und Verfügbarkeitsbedingungen der BlueID Access Plattform richten sich ausschließlich nach dem jeweils aktuellen Service Level Agreement (SLA). Das SLA ist unter [https://www.blue-id.com/de/rechtliches/sla] abrufbar oder wird dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses zur Verfügung gestellt. Im Free-Tier besteht kein Anspruch auf SLA-Leistungen.
14.2 Die Firma behält sich das uneingeschränkte Recht vor, ihre Produkte – einschließlich der Web-Plattform, Apps, Schnittstellen, SDKs und aller damit verbundenen Softwarekomponenten – jederzeit fortlaufend weiterzuentwickeln, zu modifizieren, anzupassen und zu verbessern. Der Kunde erkennt an, dass solche Weiterentwicklungen notwendig sind, um den sich ändernden technischen, regulatorischen und marktbezogenen Anforderungen gerecht zu werden, und verzichtet auf jegliche Ansprüche, die sich aus zukünftigen Änderungen oder Anpassungen der Produkte ergeben – es sei denn, es wurde ausdrücklich und gesondert etwas anderes schriftlich vereinbart. Die Weiterentwicklung der Produkte entbindet die Firma nicht von ihrer vertraglichen Verpflichtung, den im jeweiligen Tarif vereinbarten Leistungsumfang zu erbringen.
14.3 Die Firma stellt Support ausschließlich für die jeweils aktuelle Version der Software (einschließlich Minor- und Patch-Releases) bereit. Mit Veröffentlichung einer neuen Version wird die vorherige Version als veraltet („deprecated“) eingestuft und nicht weiter unterstützt.
14.4 Die Firma behält sich das Recht vor, Major Releases zu veröffentlichen, die wesentliche Änderungen, einschließlich der Entfernung oder Inkompatibilität bestehender APIs, beinhalten können. In solchen Fällen obliegt es dem Kunden, notwendige Anpassungen oder Refactorings in seinen eigenen Systemen durchzuführen, um die Kompatibilität mit der neuen Version sicherzustellen. Die Firma informiert den Kunden mit angemessener Vorlaufzeit über Major Releases und die damit verbundenen Änderungen.
14.5 Die Firma ist nicht verpflichtet, ältere Softwarestände langfristig zu unterstützen oder Sicherheitsupdates für veraltete Versionen bereitzustellen. Alle Wartungs- und Sicherheitsupdates werden ausschließlich für die aktuelle Version erstellt und angeboten.
14.6 Die Firma ist nicht verpflichtet, Kompatibilität oder Support für veraltete bzw. EoL-Betriebssysteme, Beta-Versionen von Betriebssystemen oder andere nicht freigegebene Plattformen und Frameworks sicherzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Geräte, Betriebssysteme und Entwicklungsumgebungen auf einem aktuellen, offiziell unterstützten Stand zu halten. Die Firma übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, die aus der Nutzung veralteter oder Beta-Software resultieren.
14.7 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Firmware-Updates und neue SDK-Versionen eigenständig zu integrieren und zu testen. Die Firma stellt diese Aktualisierungen bereit, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob oder wann der Kunde sie implementiert. Der Kunde wird angehalten, sich über die von der Firma bereitgestellten Kanäle (z. B. GitHub, Changelog-Seite) regelmäßig zu informieren und Update-Benachrichtigungen zu abonnieren.
14.8 Nutzt der Kunde weiterhin eine veraltete Version, obwohl eine neue Version verfügbar ist, steht der Firma das Recht zu, jeglichen Support für die alte Version zu verweigern. In diesem Fall kann der Kunde weder Ansprüche aus dem SLA noch aus Gewährleistung oder Haftung geltend machen, die auf die Verwendung der veralteten Version zurückzuführen sind, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.
14.9 Diese Regelung ergänzt die allgemeinen Bestimmungen zu Updates, Upgrades und Haftung. Bei Widersprüchen gehen die hier definierten Grundsätze zum Versionssupport und zu Major Releases vor.
15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
15.2 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, gewahrt, sofern die Vereinbarung klar dokumentiert ist.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.4 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat.
15.5 Die deutsche Fassung dieser Vereinbarung ist für die Auslegung verbindlich.
API (Application Programming Interface):
Eine Programmierschnittstelle, die es ermöglicht, Softwareanwendungen miteinander zu verbinden und Daten zwischen ihnen auszutauschen. In den Professional- und Integrator-Tarifen der BlueID Access Plattform verfügbar.
App (BlueID App):
Die mobile Anwendung von BlueID zur Verwaltung und Konfiguration von Schlössern. Im Free-Tier dient die App ausschließlich der Verwaltung, nicht dem Mobile Access.
Auftragsbestätigung:
Die schriftliche Bestätigung eines Auftrags durch die Firma, die den Vertrag rechtsverbindlich macht. Die Übersendung der Rechnung gilt ebenfalls als Auftragsbestätigung.
Backups (Datenbank-Backups):
Regelmäßige Sicherungskopien der Datenbank, die der Systemwiederherstellung dienen. Backups sind während der Aufbewahrungsfrist nicht aktiv zugänglich und werden im Rahmen des Backup-Zyklus automatisch gelöscht.
Datenblatt:
Dokumentation, die technische Spezifikationen, Einsatzbereiche und Installationsvorgaben eines Produkts beschreibt. Die Einhaltung der Vorgaben ist Voraussetzung für die Gewährleistung.
Dokumentation:
Offizielle Anleitungen und technische Beschreibungen, die die korrekte Nutzung und Installation der BlueID-Produkte erläutern.
Endkunde:
Die Person oder Organisation, die die BlueID-Produkte und -Dienstleistungen final nutzt.
Firma:
Die BlueID GmbH, Schellingstraße 109a, 80798 München. In den AGB als „Firma“ bezeichnet.
Free-Tarif:
Kostenfreier Tarif der BlueID Access Plattform, der die Verwaltung von bis zu 100 Schlössern und 100 Schließberechtigten ermöglicht. Mobile Access ist nicht enthalten, die App dient ausschließlich der Verwaltung.
Installation:
Der physische Einbau von BlueID-Hardwareprodukten, der entweder durch die Firma, einen beauftragten Fachpartner oder den Kunden selbst erfolgen kann.
Integrator-Tarif:
Tarif, der erweiterte Funktionen wie API-Zugriff, SDK-Nutzung, Branding und Wiederverkaufsoptionen bietet.
Kardinalpflichten:
Wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Mobile Access:
Die Möglichkeit, Schlösser per Smartphone-App zu öffnen. Diese Funktion ist im Free-Tier nicht verfügbar, sondern erst ab dem Smart-Tier.
NFC-Transponder:
Kontaktlose Schlüsselhänger oder Karten, die zur Authentifizierung an BlueID-Schlössern genutzt werden können. Im Free-Tier dürfen ausschließlich Transponder verwendet werden, die direkt bei der Firma erworben wurden.
Plattform (BlueID Access Plattform):
Die Softwarelösung von BlueID zur Verwaltung von Schlössern, Zutrittsrechten und Nutzern.
Professional-Tier:
Kostenpflichtiger Tarif, der erweiterte Funktionen wie API-Zugriff, SDK-Nutzung, Branding und kundenspezifische Anpassungen bietet.
SDK (Software Development Kit):
Ein Softwarepaket, das Entwicklern ermöglicht, BlueID-Funktionen in eigene Anwendungen zu integrieren. SDK-Zugriff ist nur im Professional- und Integrator-Tier verfügbar.
Service Level Agreement (SLA):
Vereinbarung über Reaktionszeiten, Verfügbarkeitsgarantien und Supportleistungen, abhängig vom gewählten Tarif.
Smart-Tarif:
Kostenpflichtiger Tarif mit erweiterter Nutzung der BlueID Access Plattform für bis zu 500 Schlösser und Schließberechtigte sowie der Möglichkeit, von BlueID bereitgestellte Erweiterungen zu nutzen.
Tarif:
Die unterschiedlichen Nutzungsmodelle der BlueID Access Plattform: Free-, Smart-, Professional- und Integrator-Tier.
Terms of Use (Nutzungsbedingungen):
Regeln für die Nutzung der BlueID Access Plattform, einschließlich der technischen Beschränkungen wie API-Rate Limits.
Vorbehaltsware:
Von der Firma gelieferte Ware, die bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Firma bleibt.
White- und Blacklist:
Listen von berechtigten (Whitelist) oder gesperrten (Blacklist) Identitäten, die den Zugang zu bestimmten Schlössern regeln.
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